Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde


In der GR-Sitzung vom 20.04.2011 wurde die akutelle Kindergartenbedarfsplanung in Schnürpflingen ausgiebig besprochen. Zusammenfassend kann resümiert werden, dass wir in Schnürpflingen, vor allem was die Betreuung von Kindern über drei Jahre angeht, richtig gut aufgestellt sind und keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Der Kindergarten zeichnet sich hier vor allem auch durch eine überdurchschnittliche Flexibilität aus. Neben der Betreuung in Regelgruppen können flexible Öffnungszeiten, eine flexible Langzeitbetreuung sowie auch eine Ganztagesbetreuung angeboten werden.

Anbei ein paar interessante Fakten zur Bedarfsplanung und zum Kindergarten in Schnürpflingen.

a) Allgemeines zur Bedarfsplanung
Das Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) verpflichtet die Kommunen zu einer örtlichen Bedarfsplanung für die vorschulischen Bertreuungsangebote.
Diese Bedarfsplanung stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, da der tatsächliche Betreuungsbedarf der Schnürpflinger Familien möglichst exakt ermittelt werden sollte. Gerade bei der Betreuung der Kinder unter 3 Jahren (U3), ist dieser aber nur sehr schwer konkret zu ermitteln.
Trotzdem oder auch gerade deshalb kommt der Bedarfsplanung und –ermittlung ein hoher Stellenwert zu, da man nur dann ein differenziertes und vor allem passgenaues Betreuungsangebot anbieten kann, wenn der tatsächliche Bedarf auch möglichst konkret bekannt ist. So kann man die Bedarfsplanung somit auch als Chance ansehen, die Weichen für ein bedarfsgerechtes und zeitgemäßes Angebot an Kindergartenplätzen zu stellen. Mit einer guten Bedarfsplanung wird somit die Zukunftsfähigkeit der Einrichtung und nicht zuletzt auch der Gemeinde gewährleistet.

b) Anspruch auf Betreuung
Die Gemeinde Schnürpflingen hat gem. § 3 Abs. 1 KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz) die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Ferner hat sie darauf hinzuwirken, dass auch ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht.
Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Seit dem 01.01.1999 muss der Rechtsanspruch laufend für alle Kinder, die drei Jahre alt werden, eingelöst werden.
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren regelt das KiföG (Kinderförderungsgesetz).

c) Wunsch- und Wahlrecht – Interkommunaler Kostenausgleich
Des Weiteren wurde in jüngerer Zeit auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern deutlich gestärkt, wodurch dem eingeführten Interkommunalen Kostenausgleich für auswärtige Kinder eine erhebliche Bedeutung zukommt.
§ 8a KiTAG regelt gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgen hat. Das Gesetz sieht eine Spitzabrechnung vor. Das heißt, dass nach tatsächlichen Kosten abgerechnet wird. Wie die umliegenden Landkreise auch, wird im Alb-Donau-Kreis mittels öffentlich - rechtlichem Vertrag ein Kostenausgleich nach Pauschalbeträgen angewandt. Der Gemeinde- und Städtetag hat gemeinsamen Empfehlungen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben werden. Eine Abrechnung nach den pauschalen Empfehlungen minimiert den überdurchschnittlich hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine Spitzabrechnung entstehen würde. Für ein auswärts betreutes Kind muss die Wohnsitzgemeinde somit (Stand 2011) je nach Betreuungsform zwischen 850,00 Euro und 6.910,00 Euro Ausgleichszahlungen pro Jahr an die Standortgemeinde leisten.

d) Vorhandenes Betreuungsangebot
Die Gemeinde Schnürpflingen kann momentan folgende Betreuungsformen im Kindergarten anbieten:

Art der Gruppe Genehmigte Plätze
Regelgruppe*1 25-28
Altersmischung *2 *3 22
GESAMT (max) 50

*1: Regelgruppen: Vor –und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppen
*2: Altersgemischte Gruppen: Gruppen mit Kindern im Kindergartenalter und Kindern von 2 – 3 Jahren, Verlängerte Öffnungszeiten, Ganztageskindergarten bei max. 10 Kinder ganztags
*3: Absenkung um einen Platz je aufgenommenes Kind unter 3 Jahren

Öffnungszeiten:
Der Kindergarten Schnürpflingen zeichnet sich u.a. durch sehr flexible Öffnungszeiten und Modelle aus.
Folgende Modelle stehen zur Verfügung:

Modell Öffnungszeiten
Modell 1 (Regelöffnung): Montag bis Freitag: 7:45 Uhr bis 12:15 Uhr
  Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modell 2 (Verlängerte Öffnungszeiten): Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Modell 2/1 (Flexible Langzeitbetreuung): Kinder aus dem Modell 2 können zusätzlich auch die Nachmittagsbetreuung ab 14:00 Uhr flexibel ohne Voranmeldung je nach Bedarf besuchen
Modell 3 (Ganztagesbetreuung): Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  Freitag: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Die Gemeinde Schnürpflingen verfügt also derzeit über 50 sehr flexibel belegbare Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 2-6 Jahren. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben muss. D.h. ein betreutes Kind unter 3 Jahre nimmt 2 Kindergartenplätze in Anspruch.

e) Bedarfsplanung
Ein wichtiges Zukunftsprojekt der Gemeinde stellt bekanntermaßen die nächsten Jahre der Um- und Ausbau des Kindergartens dar. Dabei ist es allerdings wichtig, den möglichst genauen Bedarf an Betreuung zu kennen.
Da unsere Einrichtung auch darauf ausgelegt ist, momentan Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren (später vielleicht sogar Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren) zu betreuen, gestaltet sich eine konkrete Bedarfsermittlung als enorm schwierig. Hilfreich könnte hier eine Umfrage bei den Eltern sein, deren Kinder momentan noch nicht in einer Einrichtung betreut werden. Eine Teilnahme wäre selbstverständlich freiwillig und völlig unverbindlich.
Sollte sich dann bei der Umfrage ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder unter 3 Jahren ergeben, wäre diese auch Grundlage für einen eventuelle Förderantrag beim Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes.
In der derzeitigen 3-jährigen Bedarfsplanung wird jedenfalls in den Kindergartenjahren 2010/2011 und 2012/2013 jeweils zum Ende des Kindergartenjahres die maximale Belegungszahl durch Regelgruppenkinder leicht überschritten.

f) Aktuelle Projekte im Kindergarten
In der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2010 hat der Gemeinderat beschlossen, sich mit dem Kindergarten und der Grundschule für das Modellprojekt „Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige“ zu bewerben. In der Zwischenzeit kam nun die erfreuliche Nachricht aus dem Kultusministerium, dass die Bewerbung erfolgreich war und unser Standort als Bildungshaus anerkannt wird.
In den Bildungshäusern steht die intensive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule im Vordergrund. Sie soll im Laufe der Modellphase so eng werden, dass eine durchgängige Bildungseinrichtung für Drei- bis Zehnjährige entsteht. Somit wird für die Kinder eine durchgängige Bildungsbiographie erreicht.
Desweiteren wurde am 2. März 2011 das Landesprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ im Kindergarten gestartet. Kinder erleben beim Hören von Gesang, Sprache und Musik und erst recht beim eigenen Singen, Sprechen und Musizieren elementare Freude, die durch entsprechende Bewegung noch gesteigert wird. Diese Freude gilt es aufzugreifen und pädagogisch zu nutzen. Das Land Baden-Württemberg setzt dies mit dem neuen Förderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" um. Sämtlichen Kosten, die durch das Programm verursacht werden, werden vom Land getragen. Somit ist die Teilnahme sowohl für die Gemeinde als auch für die Kinder kostenfrei.

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