Wasserversorgung Steinberggruppe
Bekanntmachung der wesentlichen Ergebnisse der jährlich durchgeführten Wasseruntersuchungen sowie des Härtebereichs
Auszug aus dem Analysenbericht P1111-12373 vom 28.06.2011 des Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen:
Einzelne Messergebnisse
| Gesamthärte 20,7° dH, dies entspricht Härtebereich 3 | ||
| Messwert | Grenzwert | |
| ph-wert | 7,37 (19°C) | 6,5 - 9,5 |
| Nitrat | 20,4 mg/l | 50 mg/l |
| Chlorid | 25,3 mg/l | 250 mg/l |
| Kalium | 1,9 mg/l | 12 mg/l |
| Natrium | 12,0 mg/l | 200 mg/l |
| Blei | <0,001 mg/l | 0,025 mg/l |
| Cadmium | <0,0001 mg/l | 0,005 mg/l |
| Sulfat | 34,2 mg/l | 240 mg/l |
| Sauerstoffgehalt | 8,1 mg/l | |
| Selen | <0,001 mg/l | 0,01 mg/l |
| Eisen | 0,001 mg/l | 0,2 mg/l |
| Calcium | 108 mg/l | |
| Fluorid | <0,05 mg/l | 1,5 mg/l |
| Magnesium | 24,0 mg/l | |
| El. Leitfähigkeit | 688 mS/m | 2500 mS/m |
| Desethylenatrazin | <0,000025 mg/l | 0,0001 mg/l |
| Atrazin | <0,000025 mg/l | 0,0001 mg/l |
| PAK | n.n. | 0,0002 mg/l |
Beurteilung der Messergebnisse
Bei der vorliegenden Wasserprobe handelt es sich um Wasser der Wasserversorgung Stein-berggruppe. Die Probe wurde vom Auslauf Erdbehälter an der amtlichen Entnahmestelle (E.-Nr.: 425138/02/01) entnommen.
Mit der ermittelten Gesamthärte von 3,7 mmol/l (20,7°dH) ist das Wasser nach dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007 in den Härtebereich hart, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (> 14,0 °dH) abdeckt, einzuordnen. Der über-wiegende Anteil der Härte besteht mit 18,5 °dH aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.
Die Überprüfung der Calciumcarbonat-Sättigung (Versuche nach Axt und Heyer) sowie die Berechnungen nach DIN 38 404, Teil 10, ergaben einen Sättigungsindex von + 0,19, woraus ein leichtes Kalkabscheidungsvermögen des Wassers resultiert. Der sog. "Schwellenwert" von + 0,30 wird dabei unterschritten, was in korrosions-chemischer Hinsicht als günstig zu beurteilen ist. Erst ab dem Schwellenwert von + 0,30 muss mit verstärkten Inkrustationen im Leitungsnetz gerechnet werden.
Die Sauerstoffkonzentration liegt mit 8,1 mg/l in einem sehr günstigen Bereich, über dem aus korrosions-chemischen Gründen geforderten Mindestgehalt von 3,0 mg/l, der u.a. zur Aus-bildung einer Deckschutzschicht erforderlich ist.
Mangan konnte nicht und Eisen konnte in einer Konzentration weit unter dem Grenzwert nachgewiesen werden.
In hygienisch-chemischer Hinsicht ist die Wasserprobe einwandfrei, da der unter anderem hierfür relevante Parameter Nitrit nicht nachgewiesen werden konnte.
Der Nitratgehalt liegt mit 20,4 mg/I unter dem Grenzwert von 50 mg/I (Trinkwasser-Verordnung vom 21.05.2001). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/I ebenfalls eingehalten.
Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001 (Infor-mationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben wer-den müssen, gilt für Hausinstallationsleitungen die folgende Tabelle:
| Werkstoff | pH-Wert | Basekapazität bis pH 8,2 (mmol/L) | Säurekapazität bis pH 4,3 (mmol/L) | Calcium (mmol/L) | Sauerstoff (mg/L) | TOC (mg/L) |
| unlegierter, niedriglegierter Stahl | >= 7 | >= 2 | >= 5 oder >= 20 mg/L | >= 3 | ||
| feuerverzinkter Stahl | <= 0,5 | >= 1 | ||||
| nichtrostender Stahl | 6,5 - 9,5 | |||||
| Kupfer | 7,0 -7,4 | <= 1,5 | ||||
| > 7,4 | ||||||
| verzinntes Kupfer | 6,5 - 9,5 |
Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre hinsichtlich der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit gilt folgendes:
- unlegierter, niedrig legierter Stahl, nicht rostender Stahl, Kupfer und verzinntes Kupfer sind geeignet
- feuerverzinkter Stahl ist nicht geeignet
Korrosionsvorgänge, die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 gilt, wenn keine besondere Prüfung vor Ort stattgefunden hat. In besonderen Ausnahmefällen können gesonderte örtliche Prüfungen erforderlich sein. Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der Hausinstallation zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.
Wenn in bestehenden Installationssystemen als Folge ungünstiger Wasserbeschaffenheit und Betriebsbedingungen oder unsachgemäßer Werkstoffauswahl die gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit nicht einzuhalten sind, kann durch Schutzmaßnahmen einer Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit entgegengewirkt werden. Der Nachweis der Wirksamkeit erfolgt nach DIN 50934-1 und DIN 50934-2.
Die weiteren nach Anlage 1, 2 und 3 TrinkwV durchgeführten Untersuchungen ergaben ebenfalls keine Beanstandungen. So waren organische Chlorverbindungen sowie Pflanzenschutzmittel bzw. deren Abbauprodukte nicht nachweisbar.
Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass das untersuchte Wasser "Auslauf Erdbehälter" vom ZV WV Steinberggruppe im Rahmen der durchgeführten Untersuchung den Anforderungen der TrinkwV vom 21.05.2001 in vollem Umfang entspricht.
Gemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i.d.F. 01.02.2007 ist das Wasser dem Härtebereich hart einzuordnen, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (>14,0 °dH) abdeckt.
weitere Infos zum Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe
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