Winterschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern
Jeder Winter mit starkem Frost verursacht empfindliche Schäden an den Hausanschlüssen und Wasserzählern. Viele Frostschäden, besonders aber die an den Wasserzählern, könnten vermieden werden, wenn die Abnehmer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen würden.
Alle Unkosten, die durch Frostschäden an den Wasseranschlüssen entstehen, müssen von den Anschlussinhabern selbst getragen werden.
Um Sie vor Schäden zu bewahren, geben wir nachstehend folgende Regeln bekannt:
Alljährliche Vorbereitungen
- Mit Eintritt der Kälte in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern sollten Türen und Fenster immer geschlossen bleiben. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren rechtzeitig instand setzen.
- Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in nicht frostfreien Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen. Hierzu können Kork, Glaswolle, Sägespäne, Holzwolle oder einfach Säcke benutzt werden, die wiederum in Folien eingehüllt werden.
Maßnahmen bei strengem Frost
- Bei starkem Frost im Keller und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern die geschlossenen Türen und Fenster frostsicher abdichten.
- Hauptabsperrhähne während der Nacht oder bei geringer Wasserentnahme auch tagsüber schließen und Stockwerkswasserleitungen entleeren. Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren die Steigstränge sofort wieder schließen. Auch im Kellergeschoss notfalls die Leitungen bis zum Absperrhahn entleeren.
- Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam zufließen lassen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften, Leerlaufhähne entschließen.
- Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen. Ggf. einen Fachmann heranziehen, welcher an der richtigen Stelle mit dem Auftauen beginnt.
- Frostschäden an Wasserzählern dürfen nur durch die Gemeinde beseitigt werden.