Sitzungsberichte von Mai - Oktober 2019


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat folgende Baugesuche, die im Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurden zur Kenntnis genommen:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu folgenden im Genehmigungsverfahren eingereichten Baugesuchen erteilt:

Abgelehnt dagegen wurde der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus und der damit verbundene Einbau von 2 Schleppgauben in Beuren.

2. Gründung bzw. Beteiligung am Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule (ZVS)
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbands Steinhäule (ZVK) einer Änderung der Satzung zugestimmt hat, um die Möglichkeit zu schaffen, dass der ZVK Mitglied bei einem anderen Zweckverband werden kann.

Der Grund für diese Satzungsänderung war, dass aufgrund der Überlegungen zum notwendigen Bau eines neuen Verbrennungsofens, die Gründung eines Zweckverbands zur Klärschlammverwertung (ZVS) angestrebt wird. Mit der Zweckverbandsgründung ist eine dauerhafte Bindung der Anlieferer von Klärschlamm geplant, so dass die hohen Investitionskosten des Ofenneubaus auf viele Schultern verteilt werden können.

Die Aufgabenverteilung auf die beiden Zweckverbände ist so geplant, dass alles, was mit der Klärung des Abwassers zu tun hat beim bisherigen Zweckverband bleibt. Alles was mit der Klärschlammverwertung zu tun hat, wird beim neuen Zweckverband angesiedelt.

Der Gemeinderat hat dem Beitritt des ZVK zum Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule eistimmig zugestimmt.


Die konstituierende Sitzung des ZVS hat bereits am 19.09.2019 stattgefunden und der neue Zweckverband hat offiziell am 01.01.2020 seine Tätigkeit aufgenommen.

3. Beratung und Beschluss über die Ausgestaltung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020
Schon bei der Festlegung der Beiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in der neuen altersgemischten Gruppe im Kindergarten im Frühjahr 2019 wurde von Seiten des Sozialausschusses und auch des Gemeinderats angeregt, dass die Verwaltung bei der Festsetzung der Kindergartenbeiträge für das Jahr 2019/2020 (gültig seit 1.9.2019) einen Vorschlag bezüglich der Differenzierung der Gebühren nach Alter machen soll. Bisher wurde bei der Beitragsbemessung nach Betreuungsform und -umfang und natürlich nach der familienbezogenen Sozialstaffelung (also nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Hauhalt leben) differenziert.

Zukünftig wird somit bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nicht mehr nach Betreuungsform, wohl aber natürlich nach Betreuungsumfang und Alter des Kindes sowie der familienbezogenen Sozialstaffelung differenziert. Der Vorteil dieser Bemessung ist, dass die Beiträge für Kinder im Alter von 2-3 Jahren unabhängig von der Gruppenform in der das Kind betreut wird, gleich hoch sind. Dies führt nach Meinung der Verwaltung zu einer höheren Akzeptanz der Betreuung, da die Beiträge klar bekannt sich. Da der tatsächliche Aufwand für die Betreuung für Kinder im Alter von 1 - 2 höher erscheint, als der Aufwand für Kinder im Alter von 2 - 3 Jahren, ist nach Meinung der Verwaltung diese Gebührenbemessung in der Kinderkrippe auch verursachungsgerechter. Nachteil dieser Methode ist allerdings, dass der Beitrag für die Betreuung eines Kindes im Alter von 2 - 3 Jahren in der altersgemischten Gruppe zum 1.9.2019 deutlich angestiegen ist und der Verwaltungsaufwand durch weitere Betreuungsmodelle erhöht wird. Ebenso ist die Fehleranfälligkeit höher, da eine Reduktion der Gebühr beim Erreichen des 2. Lebensjahres automatisch „von Amts wegen“ zu erfolgen hat.

Bei der Bemessung der Gebühren wurden die neuen Vorschläge der Landesverbände für das Jahr 2019/2020 zu Grunde gelegt. Alle Verbände halten an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben (in Schnürpflingen im Jahr 2018: 18,87%). Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die 4 Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen. Die Empfehlungen im Ü3-Bereich werden übrigens nur für die Regelbetreuung und im U3-Bereich nur für die VÖ-Betreuung ausgesprochen.

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Kindergartenbeiträge in Schnürpflingen als 11-monatige Beiträge berechnet werden. Der Monat August ist beitragsfrei. Dies sollte bitte unbedingt beim interkommunalen Vergleich beachtet werden. Alle Beiträge in Schnürpflingen für Betreuungsformen basieren auf den Empfehlungen der Landesverbände. Für die Festsetzung der Beiträge für die weiteren angebotenen Betreuungsformen werden vom Gemeinderat beschlossenen prozentualen Zu- und Abschläge addiert bzw. subtrahiert.

Ziel der Verwaltung war es, bei der Bemessung der nach Alter des betreuten Kindes differenzierten Gebühr eine Kostenneutralität zur bisherigen Abrechnungspraxis herzustellen.

Folgende neue Gebühren wurden vom Gemeinderat mehrheitlich zum 1.9.2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 beschlossen:

Illustration unseres Angebotes


4. Festlegung eines Straßennamens im Baugebiet „Aischbach IV“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen der neuen Erschließungsstraße für das Baugebiet „Aischbach IV“ den Namen „Buchenweg“ zu verleihen.

5. Auftragsvergaben
Für folgende Maßnahmen wurden Auftragsvergaben jeweis einstimmig erteilt:

6. Vorstellung der Neubürgerbroschüre der Gemeinde Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll war es schon lange ein Anliegen eine solche Broschüre, die den Neubürgern wichtige und nützliche Infos zu unserer Gemeinde liefert, bei der Anmeldung auszuhändigen. Hauptamtsleiterin Simone Barth ist es nun gelungen, eine sehr informative und hochwertige Broschüre zu entwerfen. Frau Barth erläuterte die Broschüre, die in der Zwischenzeit an sämtliche Haushalte verteilt wurde.

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