Hecken und Sträucher an Gehwegen zurückschneiden
Größere Schnittarbeiten („Auf den Stock setzen“) oder Rodungen von Hecken, Sträuchern oder Bäumen können nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vorgenommen werden.
Der Grund: Hecken, Sträucher und Bäume sind Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere; gerade auch in unseren Hausgärten.
Einige Maßnahmen können das ganze Jahr hinweg durchgeführt werden:
- Pflegeschnitt von Formhecken (zum Beispiel Liguster, Hainbuche oder Tuja)
- Auslichten und Verjüngen von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern
- Sommerschnitt an Obstbäumen
- Rodungs- und Fällmaßnahmen, die bei zulässigen Hoch- und Tiefbauvorhaben notwendig werden
Folgende Arbeiten müssen unbedingt durchgeführt werden:
- Rückschnitt von Gehölzen zur Freihaltung des Lichtraumprofils von Straßen und Gehwegen ( über Fahrbahnen bis 4,50 m, über Radwegen bis 2,50 m und über Gehwegen bis 2,30 m).
- Ebenso dürfen Hecken und Sträucher nicht in den Straßenraum oder Gehweg ragen, da dadurch Menschen gefährdet und Sachen beschädigt werden können. Bei Grundstücken an Straßenkreuzungen oder -einmündungen ist vor allem auf einen ausreichenden Sichtwinkel für die Verkehrsteilnehmer zu achten.
Deshalb müssen dort Anpflanzungen auf eine Höhe von 0,80 m zurückgeschnitten werden.
Bitte beachten Sie diese Vorschriften und beseitigen Sie baldmöglichst unter Berücksichtigung des Naturschutzes mit geringstmöglichen Maßnahmen die derzeit noch bestehenden Sichtbehinderungen.
Ihre Gemeindeverwaltung !