ELR - Ausschreibung für das Jahr 2020
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung für das Jahr 2020 – Antragsfrist bis 10.09.2019
Wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben hat.
Mit der aktuellen Programmausschreibung setzt das MLR seine Förderschwerpunkte in folgenden Bereichen:
- Wohnen
- Lokale Grundversorgung
- Arbeiten
- Gemeinschaftseinrichtungen
Der Förderschwerpunkt des ELR liegt weiterhin auf der „Innenentwicklung/Wohnen“, da die konsequente Innenentwicklung der Schlüssel für lebenswerte Gemeinden ist.
Das Jahresprogramm 2020 hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können nicht nur die Kommunen sondern auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Für den Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt.
Was ändert sich dieses Jahr?
- Neu im Programm 2020 ist die deutlich stärkere Förderung der Betriebe, die der lokalen Grundversorgung dienen. Aufnahmeanträge mit diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang.
- Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen lokaler Basisdienstleistungen, können zur Verstärkung ihrer Eigenmittel einen erhöhten Fördersatz von bis zu 30% (ggf. 35% bei zusätzlichem CO2- Speicherzuschlag) erhalten.
- Ebenfalls neu ist die Förderung beim Einsatz eines örtlichen Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planenden und Verwaltung. Hier kann mit bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Verfahren zur Antragsstellung für die Programmausschreibung ELR 2020:
Die für die Antragsstellung notwendigen und aktuellen Formulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx.
Zum zeitlichen Ablauf:
Wir bitten Sie, die vollständigen Anträge in fünffacher Fertigung bis spätestens 10 September 2019 im Rathaus abzugeben.
Von hier werden sie gesammelt ans Landratsamt und das Regierungspräsidium weitergeleitet. Diesen Behörden müssen die Anträge bis spätestens 20. September 2019 vorliegen.
Fragen?
Für Fragen rund um das ELR-Programm stehen wir Ihnen auf dem Rathaus selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.