ELR - Ausschreibung für das Jahr 2020


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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung für das Jahr 2020 – Antragsfrist bis 10.09.2019

Wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben hat.

Mit der aktuellen Programmausschreibung setzt das MLR seine Förderschwerpunkte in folgenden Bereichen:

Der Förderschwerpunkt des ELR liegt weiterhin auf der „Innenentwicklung/Wohnen“, da die konsequente Innenentwicklung der Schlüssel für lebenswerte Gemeinden ist.
Das Jahresprogramm 2020 hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können nicht nur die Kommunen sondern auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Für den Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt.

Was ändert sich dieses Jahr?

Verfahren zur Antragsstellung für die Programmausschreibung ELR 2020:
Die für die Antragsstellung notwendigen und aktuellen Formulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx.

Zum zeitlichen Ablauf:
Wir bitten Sie, die vollständigen Anträge in fünffacher Fertigung bis spätestens 10 September 2019 im Rathaus abzugeben.
Von hier werden sie gesammelt ans Landratsamt und das Regierungspräsidium weitergeleitet. Diesen Behörden müssen die Anträge bis spätestens 20. September 2019 vorliegen.

Fragen?
Für Fragen rund um das ELR-Programm stehen wir Ihnen auf dem Rathaus selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

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