BG "Höhenweg" in Ammerstetten - Aufst.beschluss


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schnürpflingen hat am 04.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Höhenweg“ in Schnürpflingen, OT Ammerstetten, nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist in dem maßgebenden Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 27.11.2019 dargestellt.

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Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand von Ammerstetten. Von Nordwesten bis Südosten schließt die Bebauung der gewachsenen Dorfstruktur an. Im Westen und Südwesten grenzt die offene Feldflur an.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.

Ziel und Zweck der Planung:
In der Gemeinde Schnürpflingen bzw. im Ortsteil Ammerstetten sind die Bauplatzreserven vollständig erschöpft. Es besteht eine umfangreiche Bauplatzbewerberliste, die starke Nachfrage nach Baugrundstücken hält an.

Ammerstetten - als Ortsteil von Schnürpflingen - ist sehr stark geprägt durch die über-wiegende Ansiedelung landwirtschaftlicher Betriebe. Innerorts sind die verbleibenden Baulücken durch die Immissionsradien der landwirtschaftlichen Betriebe belastet,
eine Wohnbebauung ist dort nicht möglich. Trotz der starken landwirtschaftlichen Prägung wollen die jungen Generationen im Ortsteil bleiben und dementsprechend sollen für diese jungen Familien bedarfsgerechte Wohnbauflächen entwickelt werden.

Die Gemeinde Schnürpflingen ist deshalb bestrebt, attraktive Baugrundstücke außerhalb des oft durch Immissionen vorbelasteten Ortskernes für junge Familien anzubieten. Dieses Ziel will sie konsequent in allen Ortsteilen verfolgen. Damit soll dem demographischen Wandel entgegengewirkt und die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden. Dies ist insbesondere zum Erhalt von wichtigen Infrastruktureinrichtungen vor Ort von großer Bedeutung.

Für den Ort Ammerstetten besteht eine Innenbereichssatzung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Höhenweg“ liegt innerhalb dieser, demnach im Innenbereich. Daher kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a – Bebauungspläne der Innenentwicklung – durchgeführt werden.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur mittelfristigen weiteren Deckung des örtlichen Bedarfes an Wohnbauflächen ist es notwendig einen qualifizierten Bebauungsplan für das Gebiet „Höhenweg“ zu erstellen.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung geschaffen werden. Es ist geplant ca. 0,9 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in 14 Bauplätze für eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern umzuwandeln.

Das Plangebiet ist im aktuellen, genehmigten Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm/Neu-Ulm bauleitplanerisch nicht erfasst. Für den Ortsteil Ammerstetten wurde am 29.09.1980 eine Feststellungssatzung erlassen, in der die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich festgelegt wurde. Das Plangebiet liegt auf Basis der Feststellungssatzung im Innenbereich von Ammerstetten.

Schnürpflingen, den 12.12.2019
Knoll, Bürgermeister


Weitere Infos:
Download der Entwurfsunterlagen (bis 31.01.2020 möglich)

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