Baugebiet "Bihlafinger Weg III" - Auslegungsbesch.


Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „BIHLAFINGER WEG III“ in Schnürpflingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Schnürpflingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2015 beschlossen, den Bebauungsplan "Bihlafinger Weg III" in Schnürpflingen nach § 3 Abs. 2 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 22.07.2015 in dem Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 22.07.2015/21.10.2015 festgelegt.

Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 22.07.2015/21.10.2015.

Illustration unseres Angebotes


Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 22.07.2015/21.10.2015 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht werden

von Montag, 09. November 2015 bis einschließlich Donnerstag, 10. Dezember 2015
im Rathaus der Gemeinde Schnürpflingen, Hauptstraße 17, 89194 Schnürpflingen

öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Dienststunden die Gelegenheit sich über die allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Schnürpflingen:

Montag bis Freitag: Vormittags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: Nachmittags von 16:30 bis 19:30 Uhr

Bürgermeisteramt Schnürpflingen, den 29.10.2015
Michael Knoll, Bürgermeister

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