Bäume, Sträucher und Hecken jetzt zurückschneiden
Vom 1. März bis 30. September ist Roden und Fällen verboten!
Sträucher und Hecken, Einzelbäume und Baumreihen, Streuobstwiesen: Das sind prägende Elemente unserer abwechslungsreichen Landschaft. Sie geben nicht nur den grünen Rahmen für viele Ortsbilder ab. Auch ihre ökologische Bedeutung ist kaum zu überschätzen, denn Hecken, Sträucher und Bäume sind Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere.
Um diese ökologische Funktion zu sichern, dürfen Bäume, Sträucher und Hecken nach dem Naturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich weder gerodet, gefällt noch bodennah abgeschnitten werden (sogenanntes „Auf den Stock setzen“).
Für folgende Maßnahmen gilt dieses Verbot nicht:
- Pflegeschnitt von Formhecken (zum Beispiel Liguster, Hainbuche oder Thuja)
- Auslichten und Verjüngen von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern
- Sommerschnitt an Obstbäumen
- Rückschnitt von Gehölzen wegen Freihaltung des Lichtraumprofils von Straßen und Gehwegen, 2,50 m freie Höhe über Geh- und Radwegen und 4,50 m freie Höhe über Fahrbahnen
- Rodungs- und Fällmaßnahmen, die bei zulässigen Hoch- und Tiefbauvorhaben notwendig werden.
Jedoch sollte auch hierbei der Vogelschutz beachtet werden. Entdeckt man ein besetztes Vogelnest in einem Gehölz, so ist dieser Lebensraum natürlich zu schützen und die Maßnahme möglichst zu verschieben.
Bürgermeisteramt