Änderungen bei der Annahme von Elektroschrott


Annahme von Elektroschrott am Wertstoffhof

Aufgrund § 14 ElektroG müssen ab sofort Altgeräte, die mit Batterien/Akkus betrieben werden, getrennt von Altgeräten mit fest verbautem Kabel gesammelt werden. Besitzer solcher Geräte müssen deshalb vor der Abgabe die Altbatterien und Altakkumulatoren vom Gerät trennen (§ 10 ElektroG, § 13 BattG). Um einen sicheren Transport zu gewährleisten, wird empfohlen, die Pole dieser Hochenergiebatterien mit Klebeband abzukleben. Am Wertstoffhof stehen dann Behälter zur Entsorgung von herkömmlichen Batterien sowie Li-Ionen Akkumulatoren bereit.

Folgende Gerätegruppen können als Elektroschrott beim Wertstoffhof abgeben werden:

Bildschirmgeräte, Kühl- und Gefriergeräte sowie Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine, Trockner, Spühlmaschine …) werden am Wertstoffhof nicht angenommen.

Für diese Geräte stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


[weitere Infos zum Wertstoffhof]

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